Gildenregeln
§ 1 Mindestlevel & Aktivität
Bei der Aufnahme in die Gilde ist kein Mindestlevel voraus gesetzt. Wichtig ist eine spürbare Aktivität. Sollte eine Verhinderung in jeglicher Form stattfinden, bitten wir um eine Abmeldung im extra dafür bereit gestellten Foren-Bereich.
§ 2 Wahrung des Gildenfriedens
In unserer Gilde herrscht ein friedliches Für- und Miteinander. Da wir innerhalb der Gilde stets darauf bedacht sind unsere Mitglieder zu unterstützen, ist die Festlegung von Richtlinien in der Regel unumgänglich.
a) Hilfe geben
Benötigt ein Mitglied der Gilde oder ein Allianz-Partner Hilfe, ist es die Pflicht eines jeden, diese nach bestem Gewissen zu gewährleisten. Ist diese Hilfe aufgrund eines zu geringen Levels nicht erfüllbar, sollte eine Möglichkeit gefunden werden, einen höherlevligen Spieler anzusprechen.
b) Tonart
Bei einer täglichen Zusammenarbeit ist es nötig einen netten Umgangston zu wahren. Bei Beleidigungen gegenüber Mitgliedern oder Weisungsbefugten, kann es, bei zu schwerem Aufkommen, zu einer Abmahnung und ggf. einer Entfernung aus der Gildengemeinschaft kommen.
§ 3 Weisungsbefugnis / „Rangordnung“
In jeder Gilde gibt es eine Rangordnung. In Lions herrscht eine Toleranz gegenüber weisungsbefugten Mitgliedern. Diese sind für die Aufnahme neuer Mitglieder zuständig und Pflegen das Wohl der Gilde in An-/Abwesenheit des Gildenleiters. Sollte eine weisungsbefugte Person eine Anordnung geben, hat man dieser ohne Ausnahme Folge zu leisten.
§ 4 Abmahnungen / Entfernung aus der Gilde
Im Fall der Störung des Gildenfriedens oder Missachtung der Gildenrichtlinien wird zwei Mal Abgemahnt und erhält nach dem dritten Verstoß einen Rauswurf aus der Gildengemeinschaft. In extremen Fällen behält es sich die Gildenleitung vor den Störenfried ohne Umschweife sofort zu entfernen.
§ 5 Instanzen
In Instanzen ist es nötig, sich Aufeinander verlassen zu können. Aus diesem Grund sind wir nach Möglichkeit darauf bedacht jeden Tabholder(Besitzer der „Call to Duty“-Quest (Ruf der Pflicht)) vorrangig zu behandeln. Erscheint nach der Erledigung eines Bosses ein „Mold“ (Waffenpläne), wird dieses zunächst dem Tabholder überreicht. Sollte der Tabholder sein „O.K.“ geben, kann dieses auf freiwilliger Basis an den nächsten Bedürftigen überreicht werden.
§ 6 Gildenspende & Events
Die Gilde ist stets bemüht den Mitgliedern ein abwechslungsreiches Spielerlebnis zu bieten. Daher hat die Gilde eine Eventbank („ZerberusBank“) eingerichtet. Ist es bekannt, dass ein solches Event stattfindet können im Vorwege bis eine Woche vor Eventstart zu verwendende Gegenstände gespendet werden. Alle danach eingereichten Gegenstände können eventuell nicht berücksichtigt werden. Daher freut sich die Gilde jederzeit über Spenden auch außerhalb der bekannten Events.
§ 7 Sachen untereinander verleihen
Die Eventbank sowie Mitglieder der Gildengemeinschaft haften nicht für verliehene Gegenstände. Verleiht ein Mitglied einen oder mehrere Gegenstände an einen Zweiten, handelt der Gebende auf eigene Verantwortung.